Terminbuchung - platzFIT - Body Transformer

Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

Das Mitglied willigt ein, dass das Fitnessstudio zum Zwecke der Durchführung Zahlungsabwicklung, der Zugangskontrolle der Trainings-Betreuung (welche von Daten zur Erstellung eines Trainingsplans ggf. gemäß Art. 9 der Mitglieds und dessen Gäste ins Clubleben), umseitige Daten erhebt, Kenntnis, dass diese auf Verlangen, beim Studioleiter eingesehen bzw. nach kann. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.Art. 6 (Absatz 1b) der DS-GVO darin des Vertrages einschließlich der die Terminverwaltung, die Erhebung DS-GVO sowie die Einbindung des speichert und verwendet und nimmt Ablauf des Vertrages gelöscht werden

Die Anmeldegebühr (Startpaket) wird mit dem ersten Beitrag erhoben.Bei Vorausentrichtung des Nutzungsentgelts für ein Jahr wird die Aufnahmegebühr bis spätestens zum gesetzten Zahlungsziel fällig.

Das Mitglied darf die gemeinschaftlichen Räume des Vereins (Umkleidekabinen und Duschen) nutzen.Eine Nichtnutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.Für den Fall unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb des jeweiligen Einflussbereiches (z.B. „wegen einer Pandemie“), welche zur vorübergehenden Schließung des Betriebes führt, ist das Mitglied verpflichtet, die fälligen Beitragszahlungen weiterhin zu entrichten. Für die Zeit der Nichtnutzung bekommt das Mitglied eine Entschädigung, welche dem Wert der Fortzahlung seiner Beiträge im selben Wert gleichkommt.

Der monatliche Beitrag ist im Voraus, spätestens am Tag vor Beginn des jeweiligen Monats, fällig.Bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von 2 monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Lastschrift wegen Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist), können sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort fällig werden. Beim SEPA- Lastschriftverfahren kann der Zahlungspflichtige der Buchung im Nachhinein 8 Wochen widersprechen.Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Der erste und letzte monatliche Beitrag wird anteilsmäßig errechnet. Beiträge, Einkäufe im Verein, Mahnspesen, Verzugszinsen können per Lastschrift eingezogen werden. Die Nutzungsentgelte sind nach Verbraucherpreisindex (Basis 2000 = die 100 %) mit Stichtag des Beitritts bzw. Änderungszeitpunkts wertgesichert und können jährlich um maximal 5,- € pro Monat angehoben werden.Bei Erhöhung der gesetzl. MwSt. wird die Höhe des Nutzungsentgeltes sofort ohne Ankündigung angepasst. Das monatliche Entgelt erhöht sich jeweils um 4,- €, wenn die Lastschrift-/ Einzugsvereinbarung auf Veranlassung des Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird. Für jede Mahnung des Clubs wird eine pauschale Mahngebühr von 5.- € fällig.Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig. Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 12,50 € erhoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Bei vereinbarter Vorauszahlung des Nutzungsentgeltes für die gesamte Erstlaufzeit werden das Startpaket sowie etwaige Jahrespauschalen zusammen mit der Vorauszahlung zum Vertragsbeginn fällig. Bei Ablauf der Erstlaufzeit wird das auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Nutzungsentgelt sowie etwaige Jahrespauschalen zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig.

Sofern eine Vorausentrichtung der Beiträge für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart ist, gilt folgendes: Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird der auf die jeweiligen Verlängerungsperioden anteilig entfallende Beitrag zu Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraums fällig.

Werden die Clubräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrecht erhalten. Gleiches gilt für einen berufsbedingten Wohnortwechsel des Mitglieds. Das Mitglied hat sich an die Hausordnung des Clubs zu halten.